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Berlin: (hib/AHE) Ein Teil der chinesischen Bürgerrechtler, die im Zusammenhang mit dem 25. Jahrestag der Protestbewegung vom 4.Juni 1989 verhaftet worden sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung wieder auf freiem Fuß. Wie sie in ihrer Antwort (18/1802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1668) weiter schreibt, sind nach Medienberichten der Wissenschaftler Xu Youyu, die Bloggerin Liu Di und der Schriftsteller Hu Shigen nach Hinterlegung einer Kaution aus der Haft entlassen worden. Sie dürften ihren Heimatort bis auf weiteres nicht verlassen und müssten sich in regelmäßigen Abständen auf der für sie zuständigen Polizeidienststelle melden, heißt es in der Antwort weiter. Der Anwalt Pu Zhiqiang und seine Kollegin Qu Zhenhong sowie der Filmprofessor Hao Jian seien hingegen weiter in Haft. Die Bürgerrechtler seien Anfang Mai dieses Jahres verhaftet worden, nachdem sie an einem nichtöffentlichen Symposium zum Gedenken an die Niederschlagung der Proteste am Platz des Himmlischen Friedens teilgenommen hatten. Ihnen werde der Straftatbestand des „Auslösens von Streitigkeiten und Erregung öffentlichen Ärgernisses“, der Anwältin Qu Zhenhong „Zusammentragen von Informationen“ zur Last gelegt.
Die Bundesregierung habe sich Mitte Mai öffentlich „sehr besorgt“ über die Festnahmen chinesischer Bürgerrechtler gezeigt und die chinesische Führung dazu aufgefordert, alle in diesem Zusammenhang Inhaftierten freizulassen. Zudem habe der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), an die Opfer vom Juni 1989 erinnert und an die chinesische Führung appelliert, sowohl die noch immer im Zusammenhang mit dem 4. Juni 1989 Inhaftierten, als auch die im Vorfeld zum 25. Jahrestag am 4. Juni 2014 Inhaftierten, freizulassen. „Beide Äußerungen wurden von der chinesischen Regierung als Einmischung in innere Angelegenheiten zurückgewiesen“, schreibt die Bundesregierung weiter.
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