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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung, zeitnah ein Bundesteilhabegesetz vorzulegen. In einem Antrag (18/1949) schreibt die Fraktion, dass für die gleichberechtigte Teilhabe Behinderten und chronischen Erkrankungen am gesellschaftlichen Leben „erheblicher Handlungsbedarf“ bestehe. So würden zum Beispiel berufstätige Menschen mit Behinderungen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, aber über Einkommen und Vermögen verfügen, gegenüber Menschen ohne Behinderung diskriminiert. Denn diese dürften, leben sie allein, nur über ein Vermögen von 2.600 Euro verfügen, wenn sie für die Assistenzleistungen nicht eigenständig aufkommen wollen. Das Ansparen für größere Ausgaben sei damit nicht möglich, ohne den Anspruch auf Unterstützungsleistungen zu verlieren, schreiben die Abgeordneten.
Sie verlangen deshalb ein Bundesteilhabegesetz, das die volle Teilhabe von Behinderten gewährleisten müsse. Diese sollten gemäß der UN-Konvention mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen an der Gemeinschaft teilhaben können, ohne dass ihnen eine Lebensform aufgezwungen werde. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse flächendeckend eine inklusiv ausgestaltete Infrastruktur sowie ein Rechtsanspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen festgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag. Bedürftigkeitsprüfungen sollen nach dem Willen der Fraktion abgeschafft werden. Außerdem setzt sie sich für eine Neugestaltung der Teilhabeleistungen ein und fordert zum Beispiel, Teilhabeleistungen im beruflichen Bereich weiterzuentwickeln.
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