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Berlin: (hib/HLE) Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das Freihandelsabkommen mit Kanada sollen keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964). Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend.
Wie die Fraktion schreibt, stellen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben muss. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einzuführen. Grundidee der Schiedsverfahren sei die Entwicklung eines Schutzmechanismus für Investoren, um zum Beispiel Schutz vor Enteignungen in einem Land ohne ausreichend entwickeltes Rechtssystem zu gewährleisten.
Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz „anzugreifen“ beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen. „Damit hat sich die Praxis der Verfahren weit vom Ursprungsgedanken entfernt“, kritisiert die Fraktion, die außerdem die Frage stellt, warum solche privaten Schiedsverfahren dem nationalen staatlichen Rechtsweg vorgezogen werden sollten: „Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die USA und Kanada verfügen über hochentwickelte stabile Rechtssysteme.“
Als weitere Probleme nennt die Fraktion, dass die bestimmten internationalen Schiedsrichter für jedes eingeleitete Verfahren bezahlt würden und damit Interesse an Klagen hätten. Außerdem würden die Tribunale oft nicht öffentlich tagen. „Damit wird nicht nur der Eindruck einer ,Schattenjustiz erweckt, sondern die kritische Begleitung und Bewertung derartiger Verfahren auch erheblich erschwert“, kritisiert die Fraktion.
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