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Berlin: (hib/AW) Eine Expertenkommission soll die Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU) klären. Dies fordern die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (18/1957). Nach dem Willen der Fraktionen soll sich die Kommission unverzüglich konstituieren und dem Bundestag spätestens bis zum Frühjahr 2016 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen auf Grundlage des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes vorlegen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode eine Entscheidung über die zukünftige Fortführung der Aufgaben des BSTU getroffen werden kann.
Grundsätzlich soll der Zugang zu den Akten der Staatssicherheit der ehemaligen DDR gemäß des geltenden Stasi-Unterlagen-Gesetzes erhalten bleiben. Der Aktenbestand soll zudem im Ganzen erhalten bleiben, ohne dass personenbezogene Daten vernichtet werden. Zu gewährleisten sei die historische und politische Forschung und Bildung auf hohem Niveau. Auch der internationale wissenschaftliche Austausch müsse fortgesetzt werden. Die Stasi-Unterlagenbehörde hat nach Ansicht von Union, Sozialdemokraten und Grünen in „entscheidender Weise zur persönlichen und öffentlichen Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und weit darüber hinaus zur gesellschaftlichen Befriedung beigetragen“.
Der Kommission sollen keine Bundestagsabgeordneten angehören, sondern 14 Sachverständige, die von den Fraktionen benannt werden. So soll die CDU/CSU sieben Mitglieder, die SPD fünf Mitglieder und Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied benennen.
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