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Berlin: (hib/STO) Um die Prüfung möglicher rechtsextremer und rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1448). Wie die Regierung darin erläutert, wird die vom Bundesinnenministerium nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie angestoßene Überprüfung von Altfällen, die mit dem NSU vergleichbare Tatmodalitäten oder mögliche Bezüge zur politisch rechts motivierten Kriminalität aufweisen, durch das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) koordiniert und dort in der AG Fallanalyse wahrgenommen. Zur systematischen Auswertung der Altfälle sei ein Konzept mit einem bundesweit einheitlichen Erhebungsraster entwickelt worden, das sich insbesondere an einem Straftatenkatalog von Gewaltdelikten mit denkbarem Hintergrund aus dem Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität sowie an opferbezogenen Indikatoren orientiert.
Ziel ist der Vorlage zufolge, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen Hintergrund zu erlangen. Mit dem Ansatz, unabhängig vom bisherigen Vorgehen einen Überprüfungsrahmen mit objektiven Kriterien zu schaffen, sei eine Gesamtschau aller ungeklärten Tötungsdelikte der Jahre 1990 bis 2011 anhand der Ermittlungsakten erfolgt. Sämtliche Fälle, bei denen zumindest ein Opferkriterium vorlag und ein möglicher Zusammenhang mit der Tatausführung in Betracht kommen könnte, seien einem systematischen Datenabgleich zugeführt worden.
In der ersten Phase würden ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige überprüft, heißt es in der Antwort weiter. Hinzu komme eine von Journalisten der Zeitungen „Der Tagesspiegel“ und „Die Zeit“ für den Zeitraum seit dem Jahr 1990 recherchierte und im September 2010 veröffentlichte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt (Opferliste). Die zeit- und personalintensive Prüfung einschlägiger Altfallakten erfolge fast ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder. Bundesweit sei in zirka 3.300 Fällen überprüft worden, „ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit den Opferindikatoren stehen könnte“.
Diejenigen Fälle, auf die die Opferindikatoren zutrafen, seien von den Ländern an die Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GAR gemeldet, schreibt die Bundesregierung weiter. Die gleichzeitig in die Überprüfung mit einbezogenen 117 Fälle der Opferliste mit insgesamt 137 Toten seien ebenfalls dieser Geschäftsführung übermittelt worden.
Die Fallinformationen wurden laut Antwort mit anderen relevanten Datenbeständen abgeglichen „und auf Hinweise auf einen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Hintergrund ausgewertet, um mögliche Bezüge/Verknüpfungen festzustellen“. Dieser systematisierte Datenabgleich habe zu 240 Dateitreffern geführt, die sämtlich an die jeweils zuständigen Länder zur Überprüfung weitergeleitet wurden. Der Geschäftsführung der AG Fallanalyse seien zu sämtlichen 240 Treffern Rückmeldungen zugegangen, wonach sich aus der Trefferabarbeitung keine weiteren Ermittlungsansätze ergeben hätten. Wie es in der Vorlage weiter heißt, werden die Ergebnisse der ersten Überprüfungsphase im Rahmen einer Evaluation zusammengetragen und den polizeilichen Gremien zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt.
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