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Berlin: (hib/HLE) Im Rahmen des sogenannten Kalifusionsvertrages von 1993 ist es nicht zu Doppelförderungen im Zusammenhang mit dem Investitionszulagengesetz gekommen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1716) unter Berufung auf Angaben der EU-Kommission hin.
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