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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine generelle Umbenennung aller Kasernen mit Namensgebern aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg weiterhin ab. In einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft würden historische Persönlichkeiten und Ereignisse nicht von allen Staatsbürgern in gleicher Weise bewertet, heißt es in der Antwort der Regierung (18/2168) auf eine Kleine Anfrage (18/2052) der Fraktion Die Linke.
Traditionsbewusstsein könne daher nicht „von oben“ verordnet werden. Es bilde sich auf der Grundlage politischer Überzeugungen und persönlicher Werteentscheidungen und unterliege dem gesellschaftlichen Wandel. Der Traditionserlass gebe daher vor, dass im Rahmen von Grundgesetz und Soldatengesetz die Freiheit der Entscheidung gelte. Derzeit wird an mehreren Bundeswehrstandorten über eine Umbenennung diskutiert.
Der Bundesregierung sei im Übrigen die sogenannte „Traditionsoffensive“ der Wehrmacht aus den 1930er Jahren bisher nicht bekannt. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) habe dazu mitgeteilt, dass die mit dem Begriff verbundene These, es habe 1937/38 eine vom NS-Regime und der Wehrmachtsführung zentral gelenkte ideologische Kampagne zur Benennung von Kasernen gegeben, durch die Forschung „nicht bestätigt wird“. Die schnelle Vergrößerung der Wehrmacht vom Jahr 1935 an habe damals zu einer großen Zahl von Kasernenneubauten geführt. Die Auswahl der Namensträger habe dem damaligen Traditionsverständnis entsprochen.
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