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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat der Auffassung widersprochen, bei der Geldwäschebekämpfung gebe es Vollzugsdefizite und Zuständigkeitsprobleme. In ihrer Antwort (18/2188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2062) verweist sie auf 2011 getroffene gesetzliche Maßnahmen. Um eine einheitliche Anwendung und Beaufsichtigung der geldwäscherechtlichen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene beziehungsweise von Bundesland zu Bundesland sicherzustellen, arbeite das Bundesministerium der Finanzen eng mit den Ländern zusammen, erläutert die Bundesregierung.
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