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Berlin: (hib/PK) Die Bundesländer haben die ihnen nach der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zustehenden Mittel im vergangenen Jahr weitgehend ausgeschöpft. Wie aus der Antwort der Regierung (18/2224) auf eine Kleine Anfrage (18/2096) der Fraktion Die Linke hervorgeht, lag die Quote im Durchschnitt der Länder bei 93,4 Prozent.
So nutzten 2013 nach vorläufigen Angaben Berlin, Bremen und das Saarland die zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig. Lediglich Sachsen lag mit einer Quote von nur 66,8 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt. Vergleichsweise niedrig blieb die Quote der abgerufenen Gelder zudem in Hamburg (87,7 Prozent), Bayern (88,8), Brandenburg (89,2) und Niedersachsen (89,3). Die Bundesregierung geht den Angaben zufolge davon aus, dass die Länder die bereitstehenden Gelder 2014 vollständig ausschöpfen werden.
Am 1. Januar 2012 war das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Mit der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen legte der Bund ein Förderprogramm auf und stellte 2012 zu dem Zweck 30 Millionen Euro bereit, im Jahr darauf 45 Millionen Euro. Für die Jahre 2014 und 2015 sind jeweils 51 Millionen Euro vorgesehen. Der größte Teil der Mittel geht an die Länder. Von dort werden sie an die Kommunen weitergereicht.
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