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Berlin: (hib/STO) „Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der ,gesellschaftlichen Debatte“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2241). Darin schreibt die Fraktion, die Regierungsparteien bekräftigten im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Willen zur Entwicklung einer „europäischen Drohne. Der Koalitionsvertrag fixiere auch, vor der Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen „alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen“ zu
wollen. Nach einer vom Verteidigungsausschuss des Bundestages für den 30. Juni 2014 angesetzten öffentlichen Anhörung zu dem Thema habe sich Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr ausgesprochen.
Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Weise „die Entscheidung zur Beschaffung von Kampfdrohnen oder bewaffnungsfähiger Drohnen als endgültige Lösung beziehungsweise Überbrückungslösung von der Anhörung im Deutschen Bundestag beeinflusst“ wurde. Auch fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung mit der Anhörung im Bundestag „zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse die Prüfung der ,damit in Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen“ nun beendet hat.
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