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Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/2164) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1988). In dieser hatten sich die Abgeordneten erkundigt, wie die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften beim deutschen Patent- und Markenamt den vorgelegten Tarifvorschlag „Presseverleger“ bewertet. In ihrer Antwort berichtet die Bundesregierung, dass die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechtes von Medienunternehmen mbH (VG Media) am 31. März 2014 der Staatsaufsicht eine Vorversion ihres Tarifvorschlags übermittelt hat. Zur konkreten Bewertung einzelner Aspekte des Vorschlags, zum Beispiel die Berechnungsgrundlage des Tarifs und die Höhe der Vergütung, äußerte sich die Bundesregierung mit Verweis auf die laufende „wahrnehmungsrechtliche Prüfung durch die Staatsaufsicht“ nicht. Die VG Media strenge derzeit Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gegen Google, 1&1 Mail & Media und Yahoo! an, heißt es weiter in der Antwort. Über Verhandlungen zwischen VG Media und anderen Suchmaschinen und Anbietern liegen laut Bundesregierung derzeit keine Informationen vor, ebenso wenig über Verhandlungen zwischen anderen Verwertungsgesellschaften beziehungsweise Verlagen und Suchmaschinen sowie Anbietern.
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