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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung wird das im Jahr 2013 eingeführte Presseschutzrecht für Presseverlage erst „ergebnisoffen“ evaluieren, allerdings erst, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechts“ vorliegen. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2172) auf eine Kleine Anfrage (18/2058) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In dieser hatte die Fraktion unter anderem gefragt, wann die Regierung diese Rechtsvorschriften evaluieren will und in welcher Form und durch welche Institutionen eine solche Überprüfung stattfinden soll.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung nun auf mehrere derzeit vor der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz anhängige Verfahren, über die angemessene Vergütung der Texte. Seien genügend Ergebnisse gesammelt, werde man auf deren Grundlage das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten und gegebenenfalls überarbeiten, damit ein angemessener Ausgleich der Interessen von Presseverlegern und den Dienstanbietern im Internet sichergestellt werden kann, so die Regierung.
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