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Berlin: (hib/SCR) Die Zahl der Leiharbeitskräfte in Deutschland ist leicht rückläufig. Im Dezember 2013 zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 814.580 Leiharbeitnehmer in der Bundesrepublik, im Dezember des Vorjahres waren es noch 822.379. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2251) hervor. Die Abgeordneten wollten eigentlich Auskunft über die Entwicklung der Leiharbeit seit 2003, aufgeschlüsselt nach Kreis- und Landesebene. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort jedoch darauf hin, dass eine solche Statistik erst seit 2007 erfasst wird. Demnach waren im ersten Jahr der Erfassung 721.345 Personen in der Leiharbeit tätig. Die Zahl der Verleihbetriebe ist ebenfalls rückläufig: Im Dezember 2013 gab es 17.746 Unternehmen dieser Art, davon 97 mit Sitz im europäischen Ausland. Im Dezember 2012 waren es noch 18.024, davon 107 mit Sitz im europäischen Ausland. Im Dezember 2009, dem ersten Jahr der Erfassung, waren es 15.300 Betriebe, davon 80 mit Sitz im europäischen Ausland.
Die Abgeordneten fragten zudem nach dem sogenannten Klebeeffekt beziehungsweise der Brückenfunktion der Leiharbeit. Ersterer bezieht sich auf die Übernahme eines Leiharbeitnehmers durch den Entleihbetrieb. Hierzu liegen laut Bundesregierung keine statistischen Daten der BA vor. In einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA habe sich allerdings gezeigt, dass zumindest im ersten Halbjahr 2008 die Übernahme von Leiharbeitskräften eine „größere Rolle“ in der Einstellungspraxis der Entleihbetrieben gespielt hat als im Vergleichszeitraum erstes Halbjahr 2003, teilt die Bundesregierung mit. Auch in Bezug auf die Brückenfunktion der Leiharbeit, also der Wechsel aus der Leiharbeit in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, verweist die Bundesregierung auf Erhebungen durch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung sowie eine Einzelauswertung der BA. Demnach deuteten die Zahlen darauf hin, „dass eine nennenswerte Zahl von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu einem Arbeitgeber außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung wechseln“, schreibt die Bundesregierung.
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