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Berlin: (hib/SCR) Details über das für Rechtsterrorismus zuständige Referat 22F im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2434). Hintergrund ist, dass die Existenz dieses Referats laut Vorbemerkung der Fragesteller „erst in der drittletzten Beweisaufnahmesitzung“ des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Mord- und Anschlagserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU-Ausschuss) während der 17. Wahlperiode bekannt wurde. Die Fragesteller interessiert, warum „seitens der Bundesregierung dem NSU-Ausschuss nicht eher ein Hinweis auf das Referat 22F im BfV und dessen Zuständigkeit für die Unterstützung der Suche nach dem Trio“ gegeben wurde. Die Abgeordneten wollen zudem unter anderem wissen, wann und warum das BfV erstmals ein solches Referat eingerichtet und wie sich beispielsweise die Personalstärke im Vergleich zu anderen Referaten entwickelt hat. Zudem fragen sie nach der Zahl der Fälle von rechtsterroristischem Verdacht, die das Referat seit 1998 jährlich bearbeitet hat.
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