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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will ambulant betreute Wohngruppen gezielt fördern und dazu auch den Zugang zur staatlichen Anschubfinanzierung erleichtern. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, das derzeit im Bundestag beraten wird, sollen die Verbesserungen wirksam werden, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/2461) auf eine Kleine Anfrage (18/2357) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. So sollen etwa die für den Zweck bestimmten Budgets in Höhe von 30 Millionen Euro nicht mehr an eine feste Frist gebunden sein.
Zudem soll klargestellt werden, dass mit Umbauarbeiten schon begonnen werden kann, bevor mit der Neugründung der Wohngemeinschaft und dem Einzug der Mitglieder ein Anspruch auf Leistungen besteht. Darüber hinaus werde ein Vorschlag des Bundesrates geprüft, der darauf abziele, „die Anspruchsgewährung durch die Pflegekassen zu erleichtern“.
Derzeit wird von Anträgen zur Anschubfinanzierung bei Wohngruppen selten Gebrauch gemacht. Im Jahr 2013 wurden den Angaben zufolge dafür Mittel in Höhe von 188.000 Euro ausgegeben, bis Ende Juni 2014 waren es 312.000 Euro. Dies lasse „auf eine relativ geringe Inanspruchnahme schließen“.
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