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Berlin: (hib/AHE) Die „Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen für syrische Flüchtlinge und ihre Angehörigen“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2465). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach Erkenntnisse der Bundesregierung zur Problematik, „dass Personen mit einer durch ein Bundesland erteilten Aufnahmezusage im Anschluss kein Visum erhalten haben oder es Probleme bei der Visumerteilung gibt oder sie trotz Visum noch nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen konnten“. Zudem soll die Bundesregierung angeben, wie viele syrische Staatsangehörige sowie „Personen mit gewöhnlichem oder vormaligen Aufenthalt in Syrien“ seit dem Jahr 2011 in deutschen Auslandsvertretungen einen Antrag auf Familiennachzug zu ihren Angehörigen in der Bundesrepublik gestellt haben.
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