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Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission hat sich für eine Liberalisierung des deutschen Taximarktes ausgesprochen und setzt große Erwartungen in neue Dienste wie Taxirufsysteme über Apps auf Smartphones. Die Kommission spricht sich für eine Aufhebung der quantitativen Beschränkung des Marktzugangs sowie gegen die Tarifpflicht im Taxigewerbe aus. Die staatlich festgelegten Beförderungsentgelte sollten aufgehoben werden, heißt es im Zwanzigsten Hauptgutachten der Monopolkommission, das von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/2150) vorgelegt wurde.
Das Hauptgutachten enthält Beobachtungen und Empfehlungen zu vielen Wirtschaftsbereichen - von der Energie bis zu Kindertagesstätten und zur Fusionskontrolle. Die Kommission hat sich aber auch mit dem durch das Aufkommen neuer Mietwagenfirmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, in Bewegung geratenen Taximarkt beschäftigt. Die heutigen Beschränkungen beim Zugang und die staatliche Festsetzung der Preise könnten „zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“. In der Abschaffung der Marktzugangsbeschränkungen sieht die Kommission kein Problem: „Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes infolge von Überkapazitäten ist aufgrund geringer Marktaustrittsbarrieren und eines funktionsfähigen Gebrauchtwagenmarktes nicht gegeben.“ Erforderlich sei aber eine qualitative Regulierung, um die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sicherzustellen. Auch das bisherige Verbot der Aufnahme von Fahrgästen an Taxiständen sowie am Straßenrand außerhalb des eigenen Pflichtfahrbereichs sollte aufgehoben werden. Einige bestehende und im Vergleich zum Taxigewerbe schärfere Regulierungen für konkurrierende Mietwagenunternehmen sollten aufgehoben werden.
Zur Freigabe der Fahrpreise heißt es: „Die Monopolkommission empfiehlt zur Gewöhnung der Fahrgäste an die Liberalisierung zunächst für einen Übergangszeitraum von drei Jahren Höchstpreise einzuführen, die von den Behörden festgesetzt werden und sich an den aktuellen Tarifen orientieren sollen.“ Danach solle ein „freier Preiswettbewerb gelten“. Einwände, eine Tarifpflicht sichere die Qualität im Taxigewerbe, akzeptiert die Kommission nicht: „Tatsächlich bestehen für die Taxiunternehmer bei Einheitstarifen nur dann Anreize zur Investition in eine höhere als die zur Erhaltung der Lizenz notwendige Mindestqualität, wenn diese mit einem entsprechend höheren Fahrtaufkommen einhergeht, da andernfalls jede Qualitätssteigerung ihren Gewinn schmälern würde.“
Die einem großen Teil der Bevölkerung bereits zur Verfügung stehenden Smartphones würden gute Möglichkeiten zum Vergleich freigegebener Preise bieten.: Taxi-Apps ermöglichen unter anderem eine Bewertung von Taxifahrern, die ungefähre Berechnung des Fahrpreises sowie einen Überblick über im näheren Umkreis verfügbare Taxis Da im Rahmen solcher Apps die Bewertung der Fahrer beziehungsweise Taxiunternehmer bei der Zuteilung von Beförderungsaufträgen berücksichtigt werden kann, sinken die Anreize zu einer Übervorteilung des Fahrgastes.“
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