Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September
Berlin: (hib/HLE) Bestimmte Gruppen von Gütern der Telekommunikationsüberwachung unterliegen schon seit längerem der Exportkontrolle. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2067neu) zu doppelverwendungsfähigen (dual use) Überwachungstechnologien mit. Die Exportkontrolle gelte zum Beispiel für zu militärischen Zwecken konstruierte Systeme zum Überwachen und Stören von Telekommunikation. Außerdem würden Güter als Dual-Use-Güter erfasst, wenn sie in der entsprechenden EU-Verordnung expliziert aufgeführt seien oder wenn sie die verschlüsselte Übertragung von abgehörten Daten unter anderem über das Internet oder das „Hacken“ einer verschlüsselten Datenübertragung ermöglichen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Julian Burgert, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein