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Berlin: (hib/HLE) Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576). Das Übereinkommen ergänzt die sogenannte SRM-Verordnung, mit der der gemeinsame Abwicklungsfonds und die Modalitäten für dessen Inanspruchnahme geregelt werden. Ohne die Übertragung sei der einheitliche Abwicklungsfonds nicht funktionsfähig, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Hauptziel des Abwicklungsregimes ist es nach Angaben der Bundesregierung, „dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen. Das Übereinkommen stellt damit einen wichtigen Beitrag zu der von der Bundesregierung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene verfolgten Ausrichtung auch der Finanzmärkte auf das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sowie langfristiger Stabilität und Tragfähigkeit dar.“
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die „mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens“.
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