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Berlin: (hib/AHE) Deutschland soll sich in den Jahren 2014 bis 2020 mit 6,28 Milliarden Euro am Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) beteiligen - das entspricht einem Anteil von 20,58 Prozent. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2588) zum „Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens“ hervor, mit dem das Abkommen ratifiziert werden soll. Der EEF ist das wichtigste Instrument der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten.
Laut Gesetzentwurf dient der Fonds unter anderem zur Finanzierung der nationalen und regionalen Richtprogramme, der AKP-internen und überregionalen Zusammenarbeit sowie der Unterstützung für Organe und Einrichtungen der EU-AKP-Partnerschaft. „Diese Mittel können auch zur Reaktion auf externe Schocks, zur Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs, wie zusätzliche kurzfristige humanitäre Hilfe, und zur Abschwächung von negativen Auswirkungen kurzfristiger Schwankungen der Ausfuhrerlöse verwendet werden.“ Zudem wird mit den Mitteln des EEF auch die sogenannte „Investitionsfazilität“ mit 1,12 Milliarden Euro finanziert. „Dieser Betrag umfasst einen zusätzlichen Beitrag von 500 Millionen Euro zu der als Umlauffonds verwalteten Investitionsfazilität und 634 Millionen Euro in Form von Zuschüssen zur Finanzierung von Zinsvergütungen und projektbezogener technischer Hilfe.“
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