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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann keine Transparenzmängel bei den Verhandlungen zum europäischen Bankenabwicklungsfonds erkennen. Sie weist in ihrer als Unterrichtung (18/2627) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576) zurück. Sie habe den Deutschen Bundestag und den Bundesrat unterrichtet, schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung, die sich auch mit den anderen Punkten der Stellungnahme des Bundesrats befasst.
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