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Berlin: (hib/STO) Um Tarnfirmen und Tarneinrichtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2441). Wie die Bundesregierung darin mit Blick auf das BfV ausführt, dient die Einrichtung von Tarnfirmen oder sonstigen Einrichtungen neben der gesetzlichen Auftragserfüllung auch zum Schutz der Mitarbeiter, Operationen und nachrichtendienstlichen Methoden des Bundesamtes.
Für den BND dienen sie den Angaben zufolge zur Erfüllung des Auftrages, zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind, die erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten. Tarnfirmen oder sonstige Einrichtungen würden genutzt, um den Hintergrund etwa für Beschaffungen oder Reisen zu verdecken. Dadurch würden Mitarbeiter, Operationen und Methoden der Informationsbeschaffung des BND geschützt.
Weiter heißt es in der Antwort, die Tarnfirmen des MAD dienten ausschließlich der Erhöhung der operativen Sicherheit und dem persönlichen Schutz der Mitarbeiter.
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