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Berlin: (hib/CHE) Für alleinerziehende Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist die Annahme eines Jobangebots nur zumutbar, wenn die Arbeit die Erziehung des Kindes nicht gefährdet. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2965) auf eine Kleine Anfrage (18/2726) der Fraktion Die Linke klar. Die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, sei in der Regel nicht gefährdet, wenn die Betreuung durch eine Tageseinrichtung oder auf sonstige Weise sichergestellt werde. Es werde jedoch immer im Einzelfall durch die Jobcenter geklärt, ob eine Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil, Großeltern oder andere geeignete Betreuungseinrichtungen sichergestellt sei, betont die Regierung.
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