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Berlin: (hib/STO ) Die Bundesregierung hat Forderungen des Bundesrates nach Änderungen an ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften“ (18/2581) eine Absage erteilt. Dies geht aus ihrer als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (18/3004) zu dem Entwurf hervor, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Ziel des Gesetzentwurfes, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist es laut Bundesregierung, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld „konsequenter zu unterbinden“. Vorgesehen ist zudem, dass der Bund die Kommunen „wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro entlastet“. Dafür soll die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Kommunen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen.
Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme auf mehrere Änderungen der Regierungsvorlage. Unter anderem begrüßt der Bundesrat die von der Regierung beabsichtigte Entlastung der Kommunen, weist aber darauf hin, dass der gewählte Weg über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger „nicht zu einer kurzfristigen, zielgerichteten Entlastung bestimmter, besonders belasteter Kommunen führt, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte der von Bund bestimmten Länder“. Die zielgerichtete Entlastung besonders belasteter Kommunen würde eine landesgesetzliche Verteilung der zusätzlichen Bundesbeteiligung voraussetzen, die insbesondere den jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen müsste, wie der Bundesrat in seiner Begründung argumentiert. Schon aus zeitlichen Gründen sei es ausgeschlossen, rechtzeitig landesrechtliche Regelungen zu schaffen, die eine andere Verteilung dieser Gelder ermöglichen.
In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung der Bundesrats-Stellungnahme „insoweit zu, dass es ohne ergänzende Ausführungsregelungen auf Länderseite nicht zu einer kurzfristigen, zielgerichteten Entlastung bestimmter, besonders belasteter Kommunen“ käme. Sie sehe jedoch „bezüglich der kritischen Anmerkungen des Bunderates zu dem im Gesetzentwurf gewählten Weg“ keine Alternative. Auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder habe Ende November 2013 diesen Finanzierungsweg vorgeschlagen.
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