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Berlin: (hib/STO) Asylbewerber und geduldete Ausländer sollen sich in Deutschland künftig weniger eingeschränkt bewegen können, ohne dass dadurch Soziallasten zwischen den Ländern ungleich verteilt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/3144) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die räumliche Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete auf drei Monate nach der Einreise befristet werden. Aufenthaltszeiten, in denen der Ausländer nicht wenigstens eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besessen oder sich erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat, sollen dabei nicht angerechnet werden.
Um eine gerechte Verteilung von Sozialkosten zwischen den Ländern zu gewährleisten, sollen Sozialleistungen lediglich an dem durch eine Wohnsitzauflage festgelegten Wohnort des Betreffenden erbracht werden. Ziehen Asylbewerber und geduldete Ausländer unter Verstoß gegen die Wohnsitzauflage in ein anderes Bundesland um, sollen sie dort keine Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können.
Ferner soll mit dem Gesetzentwurf der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bislang allgemein geltende Vorrang des Sachleistungsprinzips für die Zeit nach der Erstaufnahme abgeschafft werden. Der notwendige Bedarf der Betroffenen, die außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, „ist hiernach künftig als Geldleistung zu erbringen“, heißt es in der Vorlage. Dadurch sollen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der betroffenen Ausländer gestärkt werden.
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