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Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (18/3150) auf, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu überarbeiten. Neben den dort bereits genannten Bevölkerungsgruppen, die Ziele der Hetze werden, sollten noch die Merkmale sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Weltanschauung und Behinderung ausdrücklich genannt werden. Ebenso will die Fraktion, dass die Bundesregierung zusammen mit den Ländern die Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren dahingehend ergänzt, dass das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten zu bejahen ist, wenn die abwertende und verachtende Einstellung der Täter gegenüber ihren Opfern die Motivation für die Tat ist. Auch möchte die Fraktion eine Kommission, die binnen eines Jahres prüfen soll, ob weitere Kriterien für die Definition von Hasskriminalität eingeführt werden sollen.
Wie die Fraktion in dem Antrag schreibt, würden Menschen in Deutschland Ziel von Gewalt, weil die Täter aus Hass und Verachtung beispielsweise gegenüber Menschen mit anderer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexueller Einstellung handelten. Die Taten richteten sich nicht auf ein bestimmtes Verhalten der Opfer, sondern auf deren gesamte Existenz und Identität. Neben der Prävention von Hasskriminalität käme daher auch der strafrechtlichen Verfolgung dieser Art der Kriminalität eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu, so die Fraktion. Beweggründe und Ziele der Täter müssten bereits nach geltendem Recht bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
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