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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt auf die „Einführung eines allgemeinen Wahlrechts für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Bundesrepublik Deutschland“.
Dazu will sie durch eine Änderung des Grundgesetzes sowie des Europawahl- und Bundeswahlgesetzes Ausländern mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland die Teilnahme an Wahlen auf Bundes- und EU-Ebene ermöglichen, wie aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (18/3169) hervorgeht. In der Vorlage verweisen die Abgeordneten zugleich darauf, dass für eine Öffnung des Wahlrechts auf Landes- und kommunaler Ebene weitere gesetzliche Initiativen im Verantwortungsbereich der Bundesländer erforderlich seien, und plädieren dafür, das Grundgesetz um eine „diesbezügliche Klarstellung“ zu ergänzen.
Mit der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung und der Änderung des Wahlrechts werde dem demokratischen Grundsatz Rechnung getragen, „dass möglichst alle, die von der Ausübung von Staatsgewalt betroffen sind, auch gleichberechtigt an der Konstituierung dieser Staatsgewalt beteiligt werden sollten“, argumentiert die Fraktion. Wie sie ausführt, lebten in Deutschland Ende 2012 etwa 7,2 Millionen Ausländer, von denen zirka 4,4 Millionen aus Nicht-EU-Staaten gekommen seien. „Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit betrug Ende 2012 knapp 19 Jahre“, heißt es in der Vorlage weiter. Zwei Drittel von ihnen lebten seit mehr als zehn Jahren hier. Auf der Bundes- und Landesebene werde indes allen nicht-deutschen Einwohnern das Wahlrecht verwehrt; anders als EU-Angehörige dürften Drittstaatsangehörige „nicht einmal an Kommunalwahlen teilnehmen“. Viele Migranten seien damit „vom Kernbereich der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen, selbst wenn sie bereits seit langem in Deutschland leben und ein fester Bestandteil der Gesellschaft sind“.
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