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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits vorgelegt. Damit soll einerseits der Staat Israel auf Grundlage gemeinsamer Vorschriften für den Luftverkehr in einen erweiterten gemeinsamen Luftverkehrsraum eingebunden und andererseits den Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union eine diskriminierungsfreie Streckenwahl nach eigenem Ermessen ermöglicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben.
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