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Berlin: (hib/HLE) Die Finanzaufsicht über Versicherungen ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 3. Dezember 2014. Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956, 18/3252), mit dem die Aufsicht über die Versicherungen gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt werden soll. Mit dem Gesetz wird die europäische Solvabilität II-Richtlinie, die die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit betrifft, umgesetzt. Die Versicherungsunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hohe unerwartete Verluste auszugleichen. Außerdem sollen neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt werden. Künftig sollen Marktwerte gesetzt werden müssen. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Und den Versicherungsnehmern soll die Gewähr gegeben werden, dass Zahlungen bei Fälligkeit auch geleistet werden.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Christoph Brömmelmeyer (Europa-Universität Viadrina Frankfurt a.d. Oder), Axel Kleinlein (Bund der Versicherten), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Deutsche Aktuarvereinigung, Deutsche Bundesbank, Professor Meinrad Dreher (Johannes Gutenberg-Universität Mainz), Hermann-Josef Tenhagen (Finanztip), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Dietmar Pfeifer (Universität Oldenburg), Verband Deutscher Versicherungsmakler, Michael Rohde (Verband öffentlicher Versicherer), Verbraucherzentrale Bundesverband und Professor Fred Wagner (Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität
Leipzig).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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