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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Prüfung, wie die Endverbleibskontrolle von exportierten deutschen Rüstungsgütern besser gestaltet werden kann, noch nicht abschlossen. Daher könne noch kein Datum für die Einführung neuer Verfahren der Endverbleibskontrolle genannt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/3217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3003). Die Bundesregierung teilt mit, auch Informationen über die Endverbleibskontrollen anderer Staaten eingeholt zu haben. So heißt es zum Programm „Blue Lantern“ der USA, dieses basiere auf der weltweiten, extraterritorialen Anwendung von US-Exportkontrollrecht und lasse sich nicht auf deutsches Recht übertragen: „Die extraterritoriale Anwendung deutschen Außenwirtschaftsrechts würde die Souveränität anderer Länder beeinträchtigen“, heißt es der Antwort.
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