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Berlin: (hib/PST) Um das Computersystem zu verstehen, in dem der Kinderporno-Verdacht gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy so lange unentdeckt blieb, hat der 2. Untersuchungsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch einen Fachmann des Bundeskriminalamts angehört. In das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) des BKA war Anfang 2012 eine Liste mit Namen von rund 800 Kunden eines kanadischen Kinderporno-Vertriebs eingespeist worden, darunter der Edathys. Über ein Jahr später hatten vier Mitarbeiter des BKA im Zusammenhang mit einem Anschlag auf Edathys Wahlkreisbüro dessen Namen als Suchbegriff in das VBS eingegeben. Sie seien dabei aber nicht auf den anderen Eintrag aufmerksam geworden, hatten sie bei einer Anhörung im Innenausschuss vor der Sommerpause versichert. Wie plausibel diese Aussage war, wollte der Untersuchungsausschuss nun klären. Dazu wurden die vier Beamten erneut als Zeugen vernommen.
Zuvor aber ließ sich der Untersuchungsausschuss die Funktionsweise des VBS erläutern. Kriminaloberrat Guido Schweickardt von der IT-Abteilung des BKA erklärte den Abgeordneten anhand einer Powerpoint-Präsentation, wie das VBS aufgebaut ist, welche Suchmöglichkeiten es darin gibt und wie die Zugangsberechtigung der Mitarbeiter zu den verschiedenen Inhalten des Systems geregelt ist. Für letzteres gelte der Grundsatz: „Je weiter Sie von dem Vorgang weg sind in der Hierarchie, umso weniger dürfen Sie“, erklärte Schweickardt. Deshalb hätten Mitarbeiter anderer Abteilungen keine Möglichkeit gehabt, auf Daten der Kinderporno-Ermittler zuzugreifen. Dass sie dies auch gar nicht versucht hätten, lasse sich anhand der Protokoll-Funktion des VBS nachweisen, die minutiös speichert, wer was anklickt. Nicht mit einem Fall befasste Mitarbeiter könnten lediglich sehen, welche Dienststellen mit einem Vorgang zu tun haben, in dem der gesuchte Name vorkommt. Beim Suchbegriff „Edathy“ habe es 72 solche Treffer gegeben, erläuterte Schweickardt. Die meisten hätten mit dienstlichen Kontakten des Politikers mit dem BKA zu tun haben.
Nachdem der Verdacht gegen Edathy öffentlich geworden war, ermittelte das BKA anhand der Protokoll-Funktion die vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der für Kinderpornografie zuständigen Abteilung, die nach dem Namen gesucht hatten. Es handelte sich um zwei Beamte der für politisch motivierte Straftaten zuständigen Staatsschutz-Abteilung und zwei Angehörige der für Personenschutz zuständigen Sicherungsgruppe. Alle vier versicherten dem Untersuchungsausschuss, dass sie gezielt nach einem Vorgang gesucht hatten, in dem es um eine Böller-Explosion im Briefkasten von Edathys Wahlkreisbüro am 6. Dezember 2012 ging. Andere Vorgänge hätten Sie nicht interessiert. Die Aussagen vor dem Ausschuss lieferten keinen Hinweis darauf, dass eine mögliche Kinderporno-Verwicklung des damaligen SPD-Abgeordneten Edathy früher festgestellt wurde, als bisher bekannt ist. Damit gibt es bisher auch keinen Anhaltspunkt für den Verdacht, Edathy könnte aus dem BKA vor Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden sein.
Am 18. Dezember wird Edathy Gelegenheit haben, selbst seine Sicht der Dinge vor dem 2. Untersuchungsausschuss darzulegen. Er könnte bei seiner Zeugenvernehmung aber auch vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, da vor dem Landgericht Velden ein Strafverfahren gegen ihn ansteht. Allerdings will Edathy unmittelbar vor seinem Termin im Untersuchungsausschuss vor der Bundespressekonferenz auftreten.
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