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Berlin: (hib/MIK) Die Fortschreibung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn AG ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, 3. Dezember 2014.
Die bisherige LuFV I ist das zentrale Instrument zur Finanzierung von Investitionen zum Erhalt des Schienennetzes. Sie umfasst derzeit ein Volumen von drei Milliarden Euro pro Jahr, wozu der Bund etwa 2,5 Milliarden Euro und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine halbe Milliarde Euro beisteuern. Die Laufzeit der ersten LuFV reichte ursprünglich von 2009 bis 2013 und wurde um zwei Jahre verlängert.
Die LuFV II soll ab dem 1. Januar 2015 eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Der Bundeszuschuss soll nach dem Entwurf in dieser Zeit durchschnittlich mehr als 3,3 Milliarden Euro jährlich betragen. Zudem enthält laut Verkehrsministerium die LuFV II unter anderem zusätzliche Dividendenzahlungen der DB AG an den Bund in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro.
Als Sachverständige hat der Ausschuss eingeladen: Dirk Flege, Allianz pro Schiene, Axel Zentner vom Bundesrechnungshof, Volker Kefer, Deutsche Bahn AG, Gerald Hörster, Eisenbahn-Bundesamt, Alexander Kirchner, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Professor Christian Böttger von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Die Anhörung beginnt um 9 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungsaal 3.101 und soll gegen 11 Uhr enden. Besucher können sich beim Ausschuss unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden (E-Mail: haushaltsausschuss@bundestag.de).
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