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Berlin: (hib/PK) Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch nicht verheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung anteilig erstatten. Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden, schreiben die Abgeordneten und verlangen in einem Gesetzentwurf (18/3279) eine Änderung der sozialgesetzlichen Bestimmung.
Im Jahr 2012 seien in Deutschland 10.909 Kinder nach künstlicher Befruchtung geboren. Laut Gesetz hätten derzeit lediglich verheiratete Paare einen Anspruch darauf, dass ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernommen werde. Das Landgericht Berlin-Brandenburg habe in einer Entscheidung vom 13. Juni 2014 festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch nicht freiwillig die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernehmen dürften. Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings schon 2007 darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Leistungen näher zu bestimmen.
Wie die Grünen-Fraktion schreibt, erhielten mit der gesetzlichen Neufassung künftig „neben verheirateten auch verpartnerte sowie nicht formalisierte Paare für Maßnahmen der homologen oder heterologen künstlichen Befruchtung einen gesetzlichen Anspruch auf partielle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung“.
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