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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll die immissionsschutzrechtliche Privilegierung der Verstromung von Kohle aufheben und Kohlendioxid (CO2) als Umweltschadstoff definieren, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/3313). In der Folge solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der aus der Definition von CO2 als Umweltschadstoff heraus einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorsehe. Dieser solle ein Verbot des Neu- oder Ersatzbaus von Kohlekraftwerken sowie eine Beschränkung der Betriebszeiten für Bestandkraftwerke auf Kohlebasis vorsehen.
Der Antrag zielt darauf ab, dass bis 2020 mindestens 60 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich zur bisherigen Projektion der Bundesregierung eingespart werden. Außerdem solle nach diesem Gesetz das letzte Kohlekraftwerk spätestens im Jahr 2040 vom Netz gehen.
Eine Definition von Kohlendioxid als Umweltschadstoff sei gerechtfertigt, da es wesentlich zur Erderwärmung Versauerung der Weltmeere beitrage, argumentiert die Linksfraktion. Die bestehende Auffassung von CO2 im Immissionsschutzrecht lediglich als Störstoff ist daher ihrer Auffassung nach „nicht mehr sachgemäß“. Eine Definition von CO2 als Umweltschadstoff müsse dazu führen, dass der Einsatz von Kohlekraftwerken bei der Stromerzeugung ordnungsrechtlich so begrenzt werde, dass ein Neubau von Meilern verboten werde und Bestandskraftwerke schrittweise vom Netz gehen. Ein solches Vorgehen würde die Glaubwürdigkeit Deutschlands im Rahmen der UN-Klimaverhandlungen erhöhen, die im Jahr 2015 in ein neues verbindliches internationales Klimaschutzabkommen münden sollen, meint die Fraktion.
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