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Berlin: (hib/MIK) Über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro sind im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 angefallen. Davon gehen alleine 1,87 Millionen Euro an Programme des Bundesinnenministeriums zur Förderung der freiwilligen Ausreise. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3372) hervor. Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bewilligte der Bundesfinanzminister in diesem Zeitraum in Höhe von 383,2 Millionen Euro. Davon ist der weitaus größte Teil für die Erstattung an Dritte für die Durchführung der Fluggastreisegepäckkontrollen eingeplant.
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