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Berlin: (hib/JOH) Die Oppositionsfraktionen sind am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit zwei Anträgen (18/2879, 18/3277) zum länderübergreifenden und nachhaltigen Hochwasserschutz gescheitert. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten die Bundesregierung darin aufgefordert, ein nationales Gesamtkonzept für einen ökologischen Hochwasserschutz vorzulegen. Flüssen sollte nach Ansicht beider Fraktionen durch die vermehrte Ausweisung von Retentionsräumen und Deichrückverlegungen mehr Raum gegeben und die ökologische Landwirtschaft stärker gefördert werden.
Die Linksfraktion betonte im Ausschuss, dass das von Bund und Ländern erarbeitete Nationale Hochwasserschutzprogramm viele richtige und wichtige Maßnahmen enthalte. Allerdings würden Einzelmaßnahmen allein nicht weiterhelfen. Es brauche ein Gesamtkonzept für einen nachhaltigen Hochwasserschutz, der unter Beteiligung aller Akteure länderübergreifend sowie konsequent ökologisch und sozial vorangetrieben werden müsse, argumentierte die Fraktion. So müsse es eine enge Abstimmung zwischen Ländern und Kommunen geben. Auch die Bürger vor Ort müssten in die Entscheidung über Maßnahmen einbezogen werden.
Die Grünen argumentierten ähnlich, kritisierten darüber hinaus jedoch, dass die im Jahr 2015 für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in keiner Weise ausreichen würden. Um den ökologischen Hochwasserschutz voranzubringen, müsse deutlich mehr Geld in die Hand genommen werden. Im Zuge der Haushaltsberatungen war im Etat des Landwirtschaftsministeriums ein Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes in Höhe von 20 Millionen Euro beschlossen worden. Dies sei viel zu wenig, warnten die Grünen.
Die Grünen forderten zudem eine Vereinheitlichung der bisher sehr unterschiedlichen Reaktionsmechanismen auf Länderebene und mehr Investitionen in ökologische Maßnahmen statt in den technischen Hochwasserschutz. So müsse der Wasserrückhalt in der Landwirtschaft deutlich verbessert werden, etwa durch ein Auenschutzprogramm.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten die Anträge der Opposition ab, da ihrer Ansicht nach eine Reihe von Maßnahmen mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm bereits auf den Weg gebracht würden. Die Unionsfraktion betonte, die Intention der Anträge teilten wohl alle Fraktionen im Hause, aber sie seien zum Teil überflüssig. Hochwasserschutz sei außerdem per se nachhaltig.
Allerdings räumte auch die Unionsfraktion ein, dass für eine vollständige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz die derzeitigen Haushaltsmittel nicht ausreichten. Deshalb müsse der Ausschuss in Zukunft weiter für eine bessere Mittelausstattung werben.
Die SPD-Fraktion betonte, dass der Bund im Rahmen des neuen Nationalen Hochwasserschutzprogrammes eine koordinierende Rolle beim Hochwasserschutz übernehme. Mit diesem Schritt könne man sehr zufrieden sein. Das Programm beinhalte viele wichtige Maßnahmen, etwa für Deichrückverlegungen und Flutungspolder. Damit könnten die Hochwasserpegel einiger Flüsse deutlich gesenkt werden. Positiv bewertet es die Fraktion außerdem, dass die Mittel für den präventiven Hochwasserschutz auch für den Flächenankauf verwendet werden können.
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