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Berlin: (hib/JBB) Einstimmig hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3120) zur Erhöhung der DDR-Opferrente beschlossen. Nach dem Entwurf soll die monatliche Opferrente für politisch Verfolgte der DDR und der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone ab dem 1. Januar 2015 um 50 Euro erhöht werden, von 250 auf 300 Euro. Auch die Ausgleichleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, sollen steigen. Und zwar um jeweils 30 Euro, von derzeit 184 Euro auf 214 Euro monatlich. Mit diesen Erhöhungen will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessern, die sich „als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten“, wie es in dem Entwurf heißt.
Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, es sei wichtig, dass das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werde, damit die Opfer das zusätzliche Geld auch im Januar auf dem Konto hätten. Ein Vertreter der SPD-Fraktion stimmte dem zu. Gerade in dem Jahr, in dem 25 Jahre Mauerfall gefeiert werde, sei die Erhöhung der Opferrente eine wichtige symbolische Gesetzgebung. Die Fraktion Die Linke hatte einen eigenen Gesetzentwurf (18/3145) vorgelegt, der allerdings mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde. In dem Entwurf fordert die Fraktion, den Empfängerkreis der Zahlungen zu erhöhen und die Opferrente unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Empfänger zu gewähren. Ein Vertreter der Fraktion sagte, man wolle so das Engagement derjenigen, die sich gegen die DDR-Diktatur engagiert haben, würdigen. Man hoffe, dass man sich auch nach Verabschiedung des Gesetzes anderen Aspekten des Themas widme. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, die Fraktion teile zwar die Forderungen der Linken, den Kreis der Berechtigten zu erweitern, könne deren Gesetzentwurf jedoch trotzdem nicht zustimmen.
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