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Berlin: (hib/CHE) Der Sozialbeirat macht sich für flexiblere Übergänge in den Ruhestand stark. In seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2014, das nun als Unterrichtung (18/3387) vorliegt, schreibt er, eine „möglichst weitgehende Flexibilisierung“ der rentenrechtlichen Regelungen sei wünschenswert, sie dürften jedoch nicht zu Lasten der übrigen Beitragszahler und Rentner gehen und müssten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zumutbar sein. So sei zum Beispiel eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sinnvoll, da die bisherigen Regelungen zu kompliziert seien und die Möglichkeiten, bei Bezug einer vorgezogenen Rente erwerbstätig zu sein, erschwert würden. Die Hinzuverdienstgrenzen sollten deshalb deutlich angehoben und ihre Berechnung vereinfacht werden, schlägt der Sozialbeirat vor. Außerdem könnten durch eine stärkere Staffelung von Teilrenten die Modelle von Teilzeit-/Teilrentenmodellen attraktiver werden. Der Beirat sieht jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezogen auf die Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze. „Es gelten schon heute attraktive rentenrechtliche Bedingungen für diejenigen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen“, heißt es in dem Gutachten. Die vollständige Streichung des sogenannten isolierten Arbeitgeberbetrags bei der Beschäftigung von Rentnern lehnt der Sozialbeirat dagegen ab. Der Grundsatz, dass die Beschäftigung von Rentnern keine Kostenvorteile für die Arbeitnehmer bedeuten sollten, gelte nach wie vor. Würden die isolierten Arbeitgeberbeiträge ersatzlos gestrichen, gingen der Rentenversicherung rund 800 Millionen Euro Beitragseinnahmen verloren, die von den übrigen Versicherten und ihren Arbeitgebern zu finanzieren wären, so die Bedenken des Sozialbeirats.
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