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Berlin: (hib/ROL) Mit dem „Nationalen Bildungsbericht - Bildung in Deutschland 2014“ liegt nun zum fünften Mal ein differenzierter Überblick über das gesamte Bildungswesen in Deutschland vor. Der Bildungsbericht 2014 zeigt in einzelnen Bereichen Verbesserungen. Sie fallen allerdings zu gering aus und schreiten auch viel zu langsam voran, schreibt Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/3412). Das sei nicht nur auf individueller Ebene ungerecht, sondern bedrohe im Hinblick auf den demografischen Wandel und Fachkräftemangel auch die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft: Noch immer seien Bildungschancen in Deutschland ungerecht verteilt.
Im Gegensatz zu den früheren enthalte der aktuelle Bericht auch Handlungsempfehlungen. Gleichwohl könnten Bund und Länder bei der Umsetzung weiterhin nicht uneingeschränkt zusammenwirken, da die Verfassung auch weiterhin zu enge Grenzen setze, da die absehbare Öffnung der Verfassung im Art. 91b Absatz 1 nur die Wissenschaft, nicht aber die allgemeine Bildung betreffe. Der Bildungsbericht nennt fünf Handlungsfelder, in denen „zunehmend qualitative Aspekte der Gestaltung von Bildungsinstitutionen und Bildungsprozessen an Bedeutung“ gewinnen. Es sind die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung, Ganztagsschule, Übergang in die Berufsausbildung, Schnittstelle zwischen Berufsausbildung und Hochschulausbildung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Bildungssystems.
Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Empfehlungen des Bildungsberichts in Kooperation mit den Ländern unverzüglich anzugehen und gleichzeitig, den Entwurf für einen neuen Artikel 91b Absatz 2 Grundgesetz vorzulegen, der es Bund und Ländern ermöglicht, auf der Basis von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungssystems zusammenzuarbeiten (18/3163). Bis diese Verfassungsänderung in Kraft tritt, soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um im SGB VIII die Fachkraft-Kind-Relation zu definieren. Diese gebe im Unterschied zum Personalschlüssel die Zeit für die direkte pädagogische Interaktion mit dem Kind (unmittelbare pädagogische Arbeitszeit) wieder und sollte sich an der Maximalgröße von 1:4 für unter Dreijährige und 1:10 für über Dreijährige orientieren. Es soll ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Kita und Tagespflege für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im SGB VIII verankert werden und mit den Ländern der flächendeckende Ausbau des Ganztagsschulangebotes und eines verbindlichen Betreuungsangebotes für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr vorangebracht werden.
Ferner fordern die Grünen gemeinsam mit den Ländern den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in allen Bildungsbereichen zu gewährleisten. Dabei soll einem Inklusionsbegriff gefolgt werden, wie er unter anderem von der Deutschen UNESCO-Kommission verwendet wird. Inklusion beziehe sich nicht nur auf Menschen mit Behinderungen, sondern auf alle vom derzeitigen System benachteiligten Gruppen. Außerdem sollen alle Kinder und Jugendliche eine echte sozio-kulturelle Existenzsicherung garantiert und echte Teilhabechancen und Bildungsgerechtigkeit ermöglicht werden, statt wie bisher im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bildungsbenachteiligte Familien mit bürokratischen Antragshürden und unzureichender Unterstützung von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen. Außerdem soll eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden und es soll dafür gesorgt werden, dass die notwendigen Ziele von mindestens 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und mindestens 3,5 Prozent für Forschung und Entwicklung bis 2020 gesamtstaatlich erreicht und eine Verbesserung der Bildungs- und Forschungsfinanzierung auf den Weg gebracht wird. Zudem soll die eine nachhaltige Neuordnung der Wissenschaftsfinanzierung gewährleistet werden und Gesetzentwurf für ein Weiterbildungs- BAföG vorzulegen, das vor allem Geringqualifizierte, Teilzeitkräfte, Frauen und Migranten gezielt unterstützt.
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