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Berlin: (hib/HLE) Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) vor.
Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. „Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden“, hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.
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