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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine erweiterte Zuschussregelung für künstliche Befruchtungen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften ab. In ihrer Antwort (18/3392) auf eine Kleine Anfrage (18/3028) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, nach Paragraf 27a Sozialgesetzbuch V hätten nur verheiratete Paare Anspruch auf solche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem gelte dies ausschließlich unter Verwendung der Ei- und Samenzellen der Ehepartner.
Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fehlten somit zwei Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung. Eine gesetzliche Ausweitung der Ansprüche sei „derzeit nicht beabsichtigt“. Zur Frage einer Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises sei eine Rechtsänderung im Koalitionsvertrag auch nicht vorgesehen, schreibt die Regierung weiter. Gleichwohl prüft das Bundesfamilienministerium den Angaben zufolge eine Öffnung der Förderrichtlinie für eine „ergänzende finanzielle Unterstützung nicht verheirateter Paare“.
Die Gleichstellung von Paaren mit und ohne Trauschein ist am 18. Dezember Thema einer Bundestagsdebatte über die Kosten für künstliche Befruchtungen. Die GKV sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch nicht verheirateten Paaren die Kosten dafür anteilig erstatten. Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden, schreiben die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (18/3279) und fordern eine Änderung der gesetzlichen Bestimmung. Das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Leistungen näher zu bestimmen.
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