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Berlin: (hib/HLE) Eine Integration des steuerlichen Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif würde bei 8,44 Millionen zu Schlechterstellungen führen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3403) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3226) weiter mitteilt, betrifft die Schlechterstellung besonders Steuerpflichtige mit Kinder sowie Steuerpflichtige mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften. Betroffen seien außerdem Steuerpflichtige mit außergewöhnlichen Einkünften und mit Abzugsbeträgen von der Einkommensteuer. Bei einer 1:1-Integration des Solidaritätszuschlages in die Einkommensteuer müsste das Kindergeld monatlich um 17 Euro für erste Kinder, neun Euro für zweite und dritte Kinder sowie zehn Euro für vierte und weitere Kinder erhöht werden, um Schlechterstellungen zu vermeiden.
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