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Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur technischen Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands beantragt (18/3532).
Dabei geht es um die Verlängerung des laufenden Programms um zwei Monate bis zum 28. Februar 2015. Insgesamt würden noch 1,8 Milliarden Euro der durch das EFSF-Programm bereitgestellten Darlehenssumme zur Auszahlung anstehen, heißt es weiter.
Zudem beantragt der Finanzminister die Zustimmung, grundsätzlich eine vorsorgliche Finanzhilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen in Höhe von bis zu 10,9 Milliarden Euro für bis zu zwölf Monaten zu gewähren.
Ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages würde es dem Vertreter der Bundesregierung in der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einerseits ermöglichen, eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist für Darlehen im Rahmen des noch laufenden, zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms zuzustimmen, heißt es weiter. Eine abschließende Entscheidung der Europäischen Gremien über die Verlängerung der Bereitstellungsfrist ist für den 19. Dezember 2014 geplant. Ziel der Verlängerung sei es, das jetzige Programm ordnungsgemäß abzuschließen.
Andererseits würde der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ermächtigt, zuzustimmen, Griechenland grundsätzlich Stabilitätshilfe in Form einer vorsorglichen Kreditlinie zu gewähren. Die konkrete Finanzhilfevereinbarung und die wirtschaftpolitische Konditionalität würde dem Bundestag vor einer abschließenden Entscheidung der ESM-Gremien erneut zur Entscheidung vorgelegt, schreibt die Regierung.
Der Bundestag wird über den Antrag am kommenden Donnerstag abschließend beraten.
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