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Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt, die überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 16,35 Millionen Euro für Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe zu leisten. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3486) hervor.
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Zahlung von Beiträgen an den Asiatischen Entwicklungsfonds seit dem Haushaltsjahr 2007 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Verpflichtung erst dann zu erfüllen, wenn auch andere Geberländer ihren Zahlungen nachgekommen sind, heißt es weiter. Die USA hätten ihre Beiträge im Oktober 2014 gezahlt, so dass jetzt auch die Bundesrepublik Deutschland ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen müsse.
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