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Berlin: (hib/HLE) Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Erdgasförderung nach der Fracking-Methode soll im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Dies teilte die Regierung in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch mit. Bei der Neuregelung werde der Schutz der Natur und des Trinkwassers an erster Stelle stehen. Im Gebiet von National -und Naturparks soll es ebenso wenig Genehmigungen geben wie in Trink- und Heilwasserreservoiren. Zu den geplanten Neuregelungen gehört auch, dass die Beweislast für Schäden auf die Unternehmen verlagert werden soll.
In ihrer Stellungnahme zeigte sich die CDU/CSU-Fraktion erfreut, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung grundsätzlich vorgeschrieben werden soll. Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung des Grundwasserschutzes, verwies jedoch zugleich auf die Chancen der Erdgasförderung. Schon im Vorfeld enttäuscht zeigten sich die Oppositionsfraktionen. Die Linksfraktion erklärte, die Bundesumweltministerin habe den weltweit strengsten Gesetzentwurf angekündigt, und jetzt sehe es danach aus, dass es zu einer Freigabe für Fracking kommen werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, für die Energiewende sei kein Fracking notwendig. Damit werde nur das fossile Zeitalter verlängert.
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