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Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die Kennzeichnung von Zuchttieren mit Klonabstammung im EU-Tierzuchtrecht verankern. Dazu legen die Grünen einen Antrag (18/3557) vor, der als Stellungnahme des Bundestages die Bundesregierung nach Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes auffordert, im Rat der Europäischen Union für eine Kennzeichnungspflicht geklonter Zuchttiere und deren Nachkommen einzutreten. Des Weiteren wird verlangt, bei den Verhandlungen zur Reform der EU-Tierzuchtgesetzgebung im EU-Rat gegenüber anderen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission für diese Position zu werben.
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