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Berlin: (hib/EIS) Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist kein Fall bekannt, in dem von Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) Verstöße gegen Vorschriften der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) oder des nationalen Holzhandelssicherungs-Gesetzes (HolzSiG) zur Strafanzeige gebracht wurden. Das geht aus einer Antwort (18/3529) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/3357) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass Verstöße gegen die EUTR, zum Beispiel durch falsche Deklaration der Holzart, nicht einen Straftatbestand gemäß des HolzSiG zur Folge haben müssen, sondern als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden können. Die Grünen hatten die Wirksamkeit der Kontrollen bezweifelt, weil Recherchen von Journalisten und NGOs Hinweise auf falsch deklariertes Holz im deutschen Handel ergeben hätten. Die Bundesregierung betonte, dass die BLE jedem Fall nachgehe, der der Bundesanstalt bekannt wird.
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