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Beisitzer bilden zusammen mit dem jeweiligen Wahlleiter die Wahlausschüsse.
Der Bundeswahlausschuss hat acht Beisitzer, die übrigen Wahlausschüsse sechs.
Die acht Beisitzer des Bundeswahlausschusses werden vom Bundeswahlleiter berufen, die Beisitzer der übrigen Wahlausschüsse vom jeweiligen Wahlleiter.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/B/beisitzer/246260
Stand: 22.12.2014