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Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen mit dem Erlass von Rechtsverordnungen gesetzgebende Befugnisse zu. In der Bundesrepublik, die eine parlamentarische Demokratie ist, ist die Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/E/exekutive/245414
Stand: 22.12.2014