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In geheimer Abstimmung wählt der Bundestag den Bundeskanzler, den Bundestagspräsidenten und den Wehrbeauftragten des Parlaments.
Bei der geheimen Abstimmung wird jeder Abgeordnete einzeln aufgerufen. Er geht in eine Wahlkabine, markiert den Stimmzettel, steckt ihn in einen Umschlag und wirft ihn in die Urne. Geheime Wahlen sind von der Verfassung vorgeschrieben und können in einem Bundesgesetz festgelegt sein.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/geh_abst/245424
Stand: 22.12.2014